 Eine Glasbruchversicherung gehört eigentlich zu den unwichtigen oder sogar überflüssigen Versicherungen, weil die Schadenhöhe eines entstandenen Schadens nicht gleich existenzgefährdend ist. Glasbruch ist auch über die Hausratversicherung oder die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, wenn der Schaden unmittelbar durch einen Sturm - mit mindestens Windstärke 8 - entstanden ist. Dies betrifft jedoch in der Regel natürlich nur die Außenfenster oder eine Außentür. Allerdings kann der Abschluss einer Glasbruchversicherung für junge Mieter z. B. Studenten interessant sein, die in der Regel über wenig Einkommen verfügen. Beispiel: Wegen Durchzug knallt die Wohnungseingangstür zu und die Verglasung - die aus teurem Ornamentglas besteht - fällt heraus, ein Schaden von mehreren hundert Euro ist dabei entstanden. Nun meint man, dass hierfür eigentlich die private Haftpflicht aufkommen müsste, da man eine dritte Person - den Hausbesitzer - geschädigt hat. In diesem Beispiel ist dies allerdings nicht der Fall. Die Privathaftpflicht wird sich darauf berufen, dass für dieses Risiko der Abschluss einer eigenständigen Versicherung möglich war. Darüberhinaus kan in der Glasbruchversicherung auch ein Aquarium, Terrarium oder die Glaskeramik Kochplatte mit eingeschlossen werden. |