 Nur kleinere Bauvorhaben sind in der Regel über die Privathaftpflicht abgedeckt. Bis zu welcher Höhe, dies bei Ihnen der Fall der ist, müssten Sie den Bedingungen der Privathaftpflicht entnehmen. Für größere Bauvorhaben ist allerdings der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung dringend notwendig - und dies ist in der Regel der Bau eines neuen Hauses. Die Bauherrenhaftpflicht leistet für Schäden, die einer dritten Person entstanden sind, z. B. durch eine mangelhafte Absperrung der Baugrube oder die provisorische Absicherung von Kellerschächten. Da hilft auch nicht das übliche Schild: „Betreten der Baustelle verboten – Eltern haften für Ihre Kinder“, um sich der Haftung zu entziehen. Auch wenn die Errichtung eines Neubaus komplett an eine Baufirma übergeben wird, sind Sie als Bauherr in der Haftung. Der Beitrag zur Bauherrenhaftpflichtversicherung richtet sich u. a. nach der Höhe der Gesamtbausumme und der Eigenleistungen. Je höher die Eigenleistungen - desto teurer der Beitrag. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung kann man auch mit dem Abschluss einer Bauleistungsversicherung und der Feuerrohbauversicherung kombinieren. |