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Polizeischule- Aller Anfang ist schwer

Polizeischule- Aller Anfang ist schwer.

An einer Polizeischule erlangt man nach 2 ½ Jahren Ausbildung den Status „ Polizeimeister/in (PM) „.

In der Ausbildung soll man fit gemacht werden für den späteren Polizeidienst. Dabei wird besonders auf die Aufgaben der Sachbearbeitung und Wechselschichtdienst ein besonderer Schwerpunkt gelegt. Hier werden den Polizeischülern früh in der Ausbildung Kenntnisse, Fähigkeiten und soziale Verhaltensweisen beigebracht.

In den meisten Bundesländern gilt die sogenannte „ Aufstiegs - bzw. Einheitslaufbahn.

Dabei bedeutet dies lediglich, dass grundsätzlich jeder Polizeibeamtin bzw. jeder Polizeibeamte in die Führungsetage aufsteigen kann. Natürlich nur, wenn Er/Sie entsprechende Leistung zeigt und die Eignung/Befähigung zu erkennen ist.

Fachtheoretische Lehrveranstaltungen werden überwiegend an der Landespolizeischule durchgeführt. Für andere Veranstaltungen wie Schießlehrgänge und Schwimmunterricht werden die Polizeischüler mit einem Bus zum Veranstaltungsort eskortiert.

Die genauen Inhalte und der Umfang an Fachtheorie variiert von Bundesland zu Bundesland. Die Gestaltung vom Umfang an Theorie und berufspraktischen Lehrabschnitten übernehmen die Länder.

Diese werden von den verschiedenen Stundenplänen bestimmt. Dafür sind von den Schülern in regelmäßigen Abständen jeweils Leistungsnachweise zu erbringen.

Zur Leistungssteigerung bieten die jeweiligen Polizeischulen Sporteinrichtungen, Schießstände und Bibliotheken sowie Internetzugänge an.

Will man nach der Ausbildung das Bundesland verlassen, muss man einen Antrag stellen, welcher abgelehnt werden kann. Förderlich beim Antrag ist das Vorhandensein eines Tauschpartners.

Die Ausbildung der Polizei ist ein spezielles Fach, welches Quereinsteigern von anderen Beamtengruppen nicht erlaubt, die jeweiligen Ausbildungsabschnitte zu überspringen. So muss auch ein Justizvollzugsbeamter alle Einstellungstests der Landespolizeischule durchlaufen und die kompletten fachtheoretischen Qualifikationsmaßnahmen erbringen.

Die meisten Länder zahlen Anwärtern in der Ausbildung beim Krankheitsfall nur 50 % der Krankenkosten. Daher sollte man dringend eine private Krankenversicherung finden, die die anderen 50 % an Kosten abdeckt.


Suchbegriffe: Polizei, Bewerbung, Voraussetzungen, Einstellung

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Autor: Martin Hamann
Datum: 30.07.2008
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