Home Sitemap Kontakt Impressum
Home Artikel verfassen Die Besten Die Neusten Backlinks
Sie sind hier: Startseite / Recht-Politik-Gesetz > Inkasso > Verzicht auf Fiskusvorrechte bei Insolvenzen. >

Artikelverzeichnis

 

Verzicht auf Fiskusvorrechte bei Insolvenzen.

Prior Inkasso GmbH: Die deutschen Inkassounternehmen begrüßen den Verzicht auf Fiskusvorrechte bei Insolvenzen. -Die Prior Inkasso GmbH über eine aktuelle Meldung des BDIU. Hamm, 14. Dezember 2010: In einer kürzlich veröffentlichten Mitteilung des Bundesverbandes Deutscher Inkasso Unternehmen e.V. (kurz BDIU) begrüßt dieser, dass die Bundesregierung jetzt auf eine Bevorzugung der Finanzämter bei Insolvenzen in ihrem Sparpaket verzichtet hat. BDIU Präsident Wolfgang Spitz sagte dazu:"Das ist eine richtige Entscheidung, die sanierungsfähigen Unternehmen und deren Mitarbeitern eine wirtschaftliche Perspektive ermöglicht". Die Regierung hatte ursprünglich geplant, den Finanzämtern Aufrechnungsmöglichkeiten bei Insolvenzverfahren zu gewähren (§96 InsO). Hierbei hätten beispielsweise Umsatzsteuerrückzahlungen mit offenen Forderungen verrechnet werden können. Jedoch wurden diese Vorschläge vom BDIU stark kritisiert. Nun wurde das Haushaltsbegleitgesetz 2011 vom Bundestag ohne eine entsprechende Regelung verabschiedet. Die Aussage von Wolfgang Sitz:"Wir freuen uns, dass eine Gleichbehandlung von Gläubigern bei Insolvenzen gewährleistet bleibt", wird von Thomas Hoffmann, Pressesprecher der Prior Inkasso GmbH, befürwortet. Bis zum Ende diesen Jahres rechnet der BDIU mit rund 34.000 Unternehmensinsolvenzen in Deutschland. Darunter befinden sich zahlreiche Kleinunternehmen. Gerade diesen hätten Aufrechnungsmöglichkeiten des Fiskus eine Sanierung deutlich erschweren können.
Suchbegriffe: prior-inkasso,inkasso,factoring

Artikel bewerten

   
Bewertung: 3.00 / 5 (1 Stimmen)
Autor: Thomas Hoffmann
Datum: 14.12.2010
© 2012 seo blog