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Warum Erbrechtsfaelle zu Reisen fuehren

Das Erbrecht knüpft in vielen Fällen an die Verwandschaft an. Manchmal wohnt die ganze Verwandschaft an einem Ort. Teilweise sogar "auf einem Haufen". In anderen Fällen sind die Verwandten durch ganz Deutschland verstreut. Manchmal befinden sie sich sogar im Ausland. Wenn in diesen Fällen ein Streit über das Erbrecht entsteht, ist der Gerichtsstand in der Regel am letzten Wohnsitz des Erblassers begründet. Dies kann dazu führen, dass lange Anreisewege entstehen. Macht etwa ein uneheliches Kind des Erblassers den Pflichtteilsanspruch geltend, kann es sein, dass dieses Kind seinen Vater nie gesehen hat. Das Kind wohnt etwa in Leipzig und der Vater wohnte in Stuttgart. Dann heißt es reisen. Eine gute Idee ist im Beispielsfall die Anreise per Bahn. Die Verbindung von Leipzig nach Stuttgart ist gut und das Landgericht Stuttgart ist in einer Viertelstunde per Fuß zu erreichen. An anderen Standorten befinden sich die Gerichte teilweise in weniger vorteilhafter Lage. In Leipzig muss zusätzlich die Straßenbahn bemüht werden, wenn man das Landgericht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen will. Dieses Problem kann dazu führen, dass für einen Beteiligten die Anreise viel lästiger ist als für einen anderen. Bei einer Stufenklage im Pflichtteilsrecht kommt es regelmäßig zu mehreren Terminen. Diesen Lästigkeits-Nachteil kann der näher wohnende Beteiligte machmal ausnutzen, um im Vergleich noch den einen oder anderen Bonus herauszuholen.
Suchbegriffe: Erbrecht

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Autor: Thomas Papenmeier
Datum: 18.04.2011
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