Die meisten verheiratete Paare gründen eine Familie. Doch auch nach vielen Ehejahren, können sich die Eltern trennen und finden auch einen neuen Lebensgefährten. Die aus der Ehe entstandenen Kinder bleiben meist bei der Mutter. Wenn der neue Partner es möchte, kann er seine Stiefkinder adoptieren. Dadurch hätte der Stiefvater die gleichen Rechte und Pflichten wie der leibliche Papa. Wichtig bei einer Stiefkindadoption ist, dass das Kind und der Stiefvater ein Vater-Kind-Verhältnis aufbauen. Die Kinder werden vom Jugendamt befragt, ob sie den neuen Partner der Mutter als Papa ansehen und Kinder ab 14. Jahren, können mitentscheiden, ob sie der Adoption zustimmen oder nicht. Unumgänglich ist auch die Einwilligung des leiblichen Vaters, denn durch die Adoption gibt er all seine Rechte auf das Kind ab. Sollte sich die Mutter auch vom Adoptivvater trennen, so muss er für die Unterhaltszahlungen aufkommen und hat auch das Recht auf Besuch. |