Es gibt verschiedene seriöse Vermittler für das Wohnen auf Zeit in nahezu jeder größeren Stadt. Es ist jedoch Vorsicht geboten, da auch diese Sparte nicht vor schwarzen Schafen gefeit ist! Eine Vermittlerprovision ist in Ordnung, jedoch lediglich ein viertel bis zur Hälfte einer Nettokaltmiete sind üblich. Informieren Sie sich vorab über die maximale Provision und beraten Sie sich mit Bekannten und Freunden, die vielleicht etwas Ähnliches bereits erlebt oder Erfahrungen damit haben. Wie bei allen Verträgen sollte man auch beim Wohnen auf Zeit einen schriftlichen Vertrag schließen. Dieser muss die Namen und die Anschrift des Mieters und des Vermieters enthalten, die Wohnungsgröße, den Mietpreis (Nettokaltmiete und Nebenkosten), die einschließlich vermieteten Möbelstücke, die Mietdauer sowie die Mietkaution. Die Kaution darf zwei Nettokaltmieten nicht übersteigen. Wichtig ist auch, sich vor dem Vertragsabschluss die Wohnung oder das Zimmer genau anzusehen, eventuelle Mängel oder fehlende Gegenstände sofort zu benennen und im Vertrag festzuhalten, um nicht später dafür haftbar gemacht zu werden. Nebenkosten, wie beispielsweise Strom, Heizkosten oder Parkplatz sollten ebenso schriftlich fixiert werden. Wenn Sie selbst eine Wohnung untervermieten wollen, jedoch Mieter der Wohnung sind, so sind Sie verpflichtet, Ihrem Vermieter eine Untervermietung anzuzeigen. In einigen Fällen kann der Vermieter eine Untervermietung aus verschiedenen Gründen ablehnen. Hierzu sollten Sie in jedem Fall vorher mit Ihrem Vermieter in Verhandlung treten, bevor Sie einen gültigen Vertrag abschließen. Über den potentiellen Untermieter sollten Sie sich Einkünfte einholen, um selbst nicht in eine peinliche oder finanziell unangenehme Situation zu geraten. Einen Mustermietvertrag können Sie in einem gut sortierten Schreibwarengeschäft erhalten oder beim Deutschen Mieterbund. Auf solch einem Vertrag sind alle relevanten Angaben bereits vorgedruckt, die Sie nur noch entsprechend ausfüllen müssen. |