Gerade ein Grosstädten, in denen noch mit Ofenheizung geheizt wird, kennt man das Problem. Der Schornsteinfeger hat sich angekündigt. Nun hat tagsüber keiner Zeit und so fragt man sich: Ist das nötig und muss ich dem Schornsteinfeger zutritt zu meier Wohnung gewähren ? Die Antwort ist ganz einfach. Auf Grund des sog. "Schornsteinfegergesetzes", das ist eine Verordnung die aus den Jahren 1935 bis 37 basiert, hat ein Schornsteinfeger immer ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu allen Räumen einer Wohnung oder auch Hauses. Das obwohl der Schonsteinfeger keine "öffentliche Person" wie z.B. die Polizei oder die Staatsanwaltschaft ist, hat sich dieses Recht für den Schornsteinfeger über die Jahre nicht verändert. Sollten Sie dem Schornsteinfeger keinen Zutritt gewähren, wird er mit Hilfe der Polizei dieses geltend machen. Über den Sinn und Zweck der Untersuchung lässt sich streiten, aber denken Sie daran, dass der Schonsteinfeger am längeren Hebel sitzt und Sie ggf. den Kürzeren ziehen werden. |