 Als Kunde eines DSL Anbieters hat man eine Reihe von Rechten, die man im Falle unlösbarer Probleme geltend machen kann. Wenn der DSL Anschluss nicht einwandfrei oder nicht schnell genug funktioniert, können Kunden die vom DSL Anbieter vertraglich garantierten Leistungen rechtlich einfordern. Wenn die Datenübertragungsgeschwindigkeit zu langsam ist, kann man als Kunde zwar wenig machen, weil die Langsamkeit oft technische Ursachen hat, an denen der DSL Anbieter keine Schuld trägt. Wenn der DSL Anbieter aber im DSL Vertrag eine Mindestgeschwindigkeit garantiert, dann kann der Kunde im Falle einer zu niedrigen Geschwindigkeit durchaus eine Nachbesserung einfordern. Kommt der DSL Anbieter dieser Forderung nicht nach, hat man unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht. Natürlich gilt dies nur unter der Voraussetzung, dass der DSL Anbieter das Problem zu verantworten hat und dass nicht etwa ein defekter Heimcomputer die Ursache ist. Auch, wenn der DSL Anbieter im Vertrag keine Mindestgeschwindigkeit garantiert, sollte man sich mit den DSL Anbieter in Kontakt setzen, wenn der Anschluss deutlich weniger leistet als er sollte. Oft lässt sich dann der Wechsel in einen günstigeren DSL Tarif aushandeln.
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