Home Sitemap Kontakt Impressum
Home Artikel verfassen Die Besten Die Neusten Backlinks
Sie sind hier: Startseite / Beruf-Bildung-Karriere > Lohn-Gehalt > Ab 2011 gilt die elektronische Lohnsteuerkarte >

Artikelverzeichnis

 

Ab 2011 gilt die elektronische Lohnsteuerkarte

Der Übergang von der Lohnsteuerkarte auf Papier hin zur elektronischen Lohnsteuerkarte ist auch für kleine Betriebe interessant, wenn ein oder mehrere Arbeitnehmer für den jeweiligen Unternehmer arbeiten. Im Prinzip gilt im Jahr 2011 noch eine Übergangsfrist: Die alten Lohnsteuerkarten für 2010 sind weiter gültig, Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz wechseln, legen beim neuen Chef also die bisherige Lohnsteuerkarte vor.
 
Für Unternehmen gilt ab dem 1. Januar 2012 das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren. Damit soll die Kommunikation zwischen Unternehmen, Bürger und Finanzamt vereinfacht werden und vor allem schneller ablaufen. Bis dahin sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer noch einiges beachten: Änderungen der Steuerklasse, Freibeträge oder andere Merkmale werden nun vom Finanzamt vermerkt. Wenn sich die persönlichen Verhältnisse ändern, zum Beispiel durch eine Hochzeit oder die Geburt eines Kindes, sollte die Steuerkarte in jedem Fall angepasst werden.
 
Der Arbeitgeber erhält dann die geänderte Lohnsteuerkarte und kann bei der Auszahlung des Gehalts anschließend die Änderungen berücksichtigen. Wird die Lohnsteuerkarte nicht beim Arbeitgeber abgegeben, gilt auch weiterhin die bisherige Regelung: Da dem Arbeitgeber keine Freibeträge oder andere Merkmale bekannt sind, muss dieser den Lohn ohne solche Punkte abrechnen. An das Finanzamt muss das Unternehmen dann die Steuerklasse VI, also den höchstmöglichen Steuersatz, abführen.
Suchbegriffe: Lohn, Gehalt, Steuerkarte

Artikel bewerten

   
Bewertung: 4.50 / 5 (2 Stimmen)
Autor: Mic Muehl
Datum: 21.03.2011
© 2012 seo blog