 RSA95 beschreibt die Qualität der Arbeitssicherungsmaßnahmen detailliert. In verschiedenen Katalogen und Verzeichnissen wird für die verschiedenen möglichen Maßnahmen eine entsprechende Beschilderung bzw. ein Ver- oder Gebot ausgegeben. D.h. daraus resultierend kann man sehr exakt eingrenzen, was und welcher Form erlaubt ist. Festgeschrieben ist auch, bei welcher Tätigkeit was zu beachten ist. Das Ziel von RSA95 ist es, die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen zu regeln. Deshalb haben z.B. Änderungen in der Straßenverkehrsordnung u.U. auch Auswirkungen auf die RSA bzw. RAS95. Die Qualität von Absicherungen im Straßenraum sollen durch diese Richtlinien verbessert werden. Die entsprechenden Straßen sind dabei in Kategorien unterteilt - Innerorts, Kreisstraße, Landstraße bzw. Autobahn. Entsprechend der Kategorisierung sind die Maßnahmen entsprechend umfangreicher oder weniger umfangreich. Mögliche Anwendungsbereiche können z.B. Arbeiten an der Straße, am Straßenbelag oder am Straßenrand sein, z.B. auch Mäharbeiten. Die Kennzeichnung erfolgt zum Schutz der Arbeiter, aber auch des (fließenden) Verkehrs. Zu unterscheiden ist in diesem Zusammenhang auch, über welche Dauer sich die Maßnahmen erstrecken. Dementsprechend sind die Sicherungsmaßnahmen unterschiedlich anzubringen. Länger ist in dem Zusammenhang alles, was mehr als einen Kalendertag dauert. Die Arbeiten sind dabei so zu planen, dass parallel laufend eine Verkehrsabwicklung - entweder mittels Verkehrsregelung, Umfahrung oder Umleitung - möglich ist. Abzusichern sind im Zusammenhang mit Baustellen diese selbst bzw. die entsprechenden dort notwendigen Maschinen und Geräte. |