 Inzwischen kann man sie nutzen, die Mini-GmbH, der Gegenentwurf zur britischen Limited. Bei dieser Unternehmensform handelt es sich um eine Unternehmergesellschaft, welche ebenso die Ergänzung „UG" im Firmennamen führen muss. Die Mini-GmbH kann ebenso ohne Mindeststammkapital ins Leben gerufen werden. Für den Aufbau einer solchen Unternehmergesellschaft sind verschiedene Dokumente nötig. Diese werden oft als Mini GmbH Gründungsset bezeichnet. In den Unterlagen findet jeder Firmengründer alles Notwendige zum Ablauf einer Firmengründung: Vertragsinformationen, Bestellung des/der Gesellschafter und die Anmeldung im Handelsregister. Im Mini GmbH Starterpaket des Bundes entdeckt man ebenso alle praktischen Dokumente zur Gründung der Mini-GmbH. Wer sich für eine Firmengründung entschlossen hat, der sollte sich ebenso zwangsläufig im Mini GmbH Forum erkundigen. Die neue Form dieser Gesellschaftsform soll die Existenzgründung in Deutschland für alle einfacher machen. Im Vorfeld der Gründung steht aber die Recherche der Schattenseiten aber ebenso die guten Seiten der kommenden Handelsform. Als deutlichen Vorteil ist die Gegebenheit zu beurteilen, dass die Gründung der Mini-GmbH, anders als zur klassischen GmbH, stark erleichtert wurde. Die Mini-GmbH sollte das Auswandern der Gründer von Unternehmen in andere Regionen der Welt ein bisschen bremsen. Auch mit der Mini-GmbH kann jeder Firmengründer Beihilfen oder Unterstützungszahlungen beantragen, weil es ebenso eine eine vergleichbare Form zur gewöhnlichen GmbH ist. Das nachgewiesene Grundkapital ist festgesetzt auf einen Euro, anders als zur althergebrachten GmbH, wo im ersten Jahr 25.000 € erforderlich sind. Das Einbringen von Sachen sind aber bei der Gründung der neuen Unternehmensform nicht machbar. Eine Einschränkung gibt es allerdings, denn fünfundzwanzig Prozent des Jahresgewinns müssen als Einlage angespart werden, solange die die Stammeinlage von im ersten Jahr 25.000 € angespart ist. Erst danach ist eine Umschreibung in eine althergebrachte GmbH umsetzbar, wozu allerdings keine Verpflichtung besteht. Die Verpflichtung zur Rücklagenerstellung könnte schon verschiedene Unternehmensgründungen ins Wanken bringen. Der aufzubringende Betrag für eine Firmengründung sind höchstwahrscheinlich laut den Aussagen bloß 150€, aber die realen Kosten müssten merklich höher sein, denn ohne Beratung ist keine Gründung eines Unternehmens empfehlenswert. Heikel ist ebenso die Fragestellung zur Akzeptanz der kommenden Handelsform, weil die Haftung des Unternehmens einzig auf das Betriebsvermögen beschränkt ist. Dieser Sache ist jedoch, anhand einer zügigen Anreicherung der Stammeinlage und eine zeitige verändernde Eintragung in eine althergebrachte GmbH, entgegenzuwirken. Die neuen Regeln für ein selbstständiges Unternehmen sollte deshalb primär als Option angesehen werden, die die Gründungsmitglieder eines Betriebes mit wenig Eigenkapital nutzen sollten. |