 Die Leistung, die man bei fachtheoretischen Qualifikationsmaßnahmen erbracht hat, bestimmt über die weiteren Möglichkeiten für einen beruflichen Aufstieg bei der Polizei. Nach Erreichen eines Ausbildungsabschlusses hat man nach mehrjähriger Erfahrungsanhäufung die Eventualität, sich für den gehobenen Dienst zu bewerben und Karriere bei der Polizei zu machen. Hat man seine berufliche Qualifikation ( Körperliche, Charakterliche und Fachliche Leistung) unter Beweis gestellt und außerordentlich abgeschnitten, kann man sich später für den gehobenen Polizei-Dienst bewerben. Um Kommissar-Anwärter zu werden, muss man zwei Jahre an einer Fachhochschule ( Fh) für Verwaltung zu studieren und im Anschluss eine Fachprüfung zu bestehen. An einer Polizeischule erlangt man gewöhnlich nach 2 ½ Jahren Ausbildung den glorreichen Status „ Polizeimeister/in" Die Polizeiausbildung soll alle Anwärter auf den harten Job eines Polizisten körperlich und mental einstellen. Dabei wird hauptsächlich auf die Aufgaben der Sachbearbeitung und Wechselschicht-Dienst ein besonderer Wesensgehalt gelegt. An einer Polizeischule werden den Polizeischülern anfangs schon in der Ausbildung Kenntnisse, Fähigkeiten und soziale Verhaltensweisen beigebracht. In den meisten Bundesländern gilt die sogenannte „ Aufstiegs - bzw. Einheitslaufbahn: Jeder Polizeibeamte bzw. jede Polizeibeamtin kann in die Führungsetage einer Polizeibehörde befördert werden. Natürlich nur, wenn zuerst entsprechende Leistungen gezeigt wurden und die Eignung, respektive Befähigung zu erkennen ist. Alle Lehrveranstaltungen werden vorherrschend an der Landespolizeischule des jeweiligen Bundeslandes durchgeführt. Für weitere Veranstaltungen wie Schiess-Lehrgänge und Schwimm-Unterricht werden die Polizeischüler mit einem Bus zum Veranstaltungsort geleitet. Die exakten Ausbildungsinhalte und der Umfang an Theorie der Schulfächer weicht von Bundesland zu Bundesland ab. Die Gestaltung vom Umfang an Theorie und berufspraktischen Lehrabschnitten übernehmen die Länder. Diese werden von den verschiedenen Stundenplänen bestimmt. Dafür sind von den Schülern in regelmäßigen Abständen jeweils Leistungsnachweise zu erbringen. Zur Leistungssteigerung bieten die jeweiligen Polizeischulen Sporteinrichtungen, Schießstände und Bibliotheken sowie Internetzugänge an. Will man nach der Ausbildung das Bundesland verlassen, muss man einen Antrag stellen, welcher abgelehnt werden kann. Förderlich beim Antrag ist das Vorhandensein eines Tauschpartners. Die Ausbildung der Polizei ist ein spezielles Fach, welches Quereinsteigern von anderen Beamtengruppen nicht erlaubt, die jeweiligen Ausbildungsabschnitte zu überspringen. So muss auch ein Justizvollzugsbeamter alle Einstellungstests der Landespolizeischule durchlaufen und die kompletten fachtheoretischen Qualifikationsmaßnahmen erbringen. Der Hauptanteil aller Bundesländer zahlt den Anwärtern in der Ausbildung beim Krankheitsfall nur Fünfzig Prozent der Krankheitskosten, daher muss man dringend eine private Krankenversicherung finden, die die anderen 50 % an Kosten abdeckt-Auch 50 % der Kosten können einen Menschen ruinieren.
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